Datenschutzerklärung

1 Allgemeine Grundsätze

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt in der Kynologischen Zuchtgemeinschaft Eurasier e.V. (KZG) nach den Richtlinien der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des gültigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Anonymisierte Daten (z. B. für statistische Auswertungen) und nicht personenbezogene Daten (z.B. Hundemerkmale) fallen ausdrücklich nicht unter diese gesetzlichen Regelungen.

Mit dem Beitritt eines Mitglieds zum Verein erfolgt eine datenschutzrechtliche Unterrichtung des Mitglieds (gemäß Art.13 DSGVO). Die KZG darf beim Vereinseintritt alle Daten erheben (Aufnahmeantrag bzw. Beitrittserklärung), die zur Verfolgung der Vereinsziele und für die Betreuung und Verwaltung der Mitglieder erforderlich sind (siehe Art.6 DSGVO).

2 Beitritt zum Verein

Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende personenbezogenen Daten auf:

  • Vor- und Nachname
  • Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort)
  • Kommunikationsdaten (Telefon, E-Mail)
  • Geburtsdatum
  • Bankverbindung
  • Beruf (freiwillige Angabe)

Jedem Vereinsmitglied wird zudem eine vereinseigene Mitgliedsnummer zugeordnet.

Die personenbezogenen Daten werden in EDV-Systemen gespeichert, welche durch technische und organisatorische Maßnahmen vor einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt sind.

Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein intern nur erhoben und verarbeitet, wenn sie zur Erfüllung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.

3 Austritt aus dem Verein

Beim Austritt von Mitgliedern werden alle gespeicherten Daten archiviert. Die archivierten Daten werden ebenfalls durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Die archivierten Daten dürfen ebenfalls nur zu Vereinszwecken verwendet werden.

Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung des Vereins betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Kalenderjahre ab der Wirksamkeit des Austritts durch den Verein aufbewahrt. Danach werden diese Daten gelöscht.

4 Weitergabe von Mitgliederdaten

Mitgliederdaten werden an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert.

Bei aktiven Mitgliedern mit besonderen Aufgaben bzw. Funktionen (z.B. Vorstandsmitglieder, Ausschussmitglieder, Obleute, Züchter, Deckrüdenhalter), können die Daten (Name, Funktion, Adresse, Kontaktdaten und Zuordnung zu Eurasiern) auch veröffentlicht und an Dritte weitergegeben werden, sofern kein Widerspruch erfolgt ist.

Die Erhebung und Weitergabe von Daten für Werbezwecke außerhalb der Vereinsziele ist nicht zulässig.

5 Erhebung von Daten Dritter

Nach §28 Abs.1 BDSG kann der Verein Daten von anderen Personen als von Vereinsmitgliedern (z.B. von Gästen, Zuschauern, Besuchern, Teilnehmern an Lehrgängen und Veranstaltungen) erheben, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen des Vereins erforderlich ist und keine schutzwürdigen Belange der Betroffenen entgegenstehen. Ein berechtigtes Interesse besteht grundsätzlich nur an den Daten, die für eine eindeutige Identifizierung erforderlich und ausreichend sind, d.h. Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum, nicht jedoch Personalausweis- oder Passnummer.

6 Pressearbeit

Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung von Veranstaltungen, die Ergebnisse von Ausstellungen und Prüfungen, Ehrungen im Vereinsmagazin (Eurasier Magazin), auf der Vereinshomepage (www.eurasier.de) und der Social Media Plattform des Vereins bekannt. Dabei können personenbezogene Daten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung.

Für die Nutzung von Fotos im Rahmen der Pressearbeit in den Print- und Online-Medien des Vereins (z.B. Vereinsmagazin, Vereinshomepage, Social Media Plattform…) wird bei Bedarf eine separate Einwilligung eingeholt, sofern von dieser durch die freiwillige zur Verfügungstellung der Fotos durch das Mitglied nicht auszugehen ist.

7 Kooperationen / Zuchtdatenbank

Die beiden der Fédération-Cynologique-Internationale (FCI) angehörenden Eurasier-Zuchtvereine, die KZG und der Schweizer Eurasier Club (SEC), führen zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Ziele eine gemeinsame Zuchtdatenbank. Zugriff auf die personenbezogenen Daten dieser Zuchtdatenbank erhalten nur berechtigte Funktionsträger der KZG und des SEC, sofern diese zur Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben erforderlich sind.

Die SEC verwendet die Daten ausschließlich für züchterische Zwecke.

Die KZG erfasst die Besitzverhältnisse der Eurasier mit Name, Adresse und Kontaktdaten in der Zuchtdatenbank. Beim Austritt aus dem Verein kann ein Mitglied die Löschung dieser personenbezogenen Daten verlangen.

Namen, Adressen und Kontaktdaten der Besitzer von Eurasiern können zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben der KZG und des SEC an Züchter, Deckrüdenhalter, Zuchtleitungen, Zuchtwarte oder anderer der FCI angehörenden Vereine / Verbände übermittelt werden. Ein Mitglied kann dieser Übermittlung widersprechen; im Falle eines Widerspruches kann der betroffene Eurasier die Zuchtzulassung oder die Einsatzfähigkeit zur Zucht verlieren.

Die KZG führt nach Maßgabe des VDH/FCI ein Zuchtbuch, in dem der Name und die Kontaktdaten des Züchters aufgeführt werden. Das Zuchtbuch wird regelmäßig veröffentlicht und dem Dachverband VDH übergeben bzw. elektronisch übermittelt.

Personenbezogene Daten von Züchtern, Deckrüdenhaltern, Eurasierinteressenten und Eurasierbesitzern werden von der Zuchtbuchstelle, Zuchtleitung und Welpenvermittlung erfasst, verarbeitet und archiviert, sofern diese für die satzungsgemäße Wurfbearbeitung und Welpenvermittlung erforderlich sind.

Die KZG kann Kooperationsabkommen mit Unternehmen, Vereinen und Privatpersonen außerhalb der KZG abschließen. Zur Erfüllung der Vereinsziele können personenbezogene Daten übermittelt werden. Der Kooperationspartner ist darauf hinzuweisen, dass diese Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung genutzt werden dürfen. Eine Weitergabe zu Werbezwecken ist ihm zu untersagen. Soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, ist der Kooperationspartner darüber zu informieren, dass nach Abschluss der Kooperation personenbezogene Daten gelöscht werden müssen. Ein Mitglied kann dieser Übermittlung widersprechen; im Falle eines Widerspruches werden seine personenbezogenen Daten zukünftig nicht mehr übermittelt.

8 Grundsätzliche Betroffenenrechte

Mitgliedern der KZG stehen gemäß DSGVO folgende Rechte zu:

  • Berichtigung falscher Daten
  • Einschränkung der Verarbeitung
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung
  • Löschung personenbezogener Daten
  • Auskunft

9 Hinweis auf Beschwerderecht

Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach §26 BGB. Funktional ist die Aufgabe dem 1.Vorsitzenden der KZG zugeordnet, sofern kein Datenschutzbeauftragter bestimmt wurde.